Pressemitteilung vom 02.04.2019

Solarausschreibungen März: BELECTRIC erhält Zuschlag für den Bau von Solarkraftwerken mit einem Gesamtvolumen von 15 MW

  • BELECTRIC setzt in Deutschland vermehrt auf eigene Projektentwicklung

Kolitzheim, Deutschland – Aus der Solarausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur für März 2019 geht BELECTRIC als einer der Gewinner hervor. Das Unternehmen hat für fünf Projekte in Bayern und Thüringen einen Zuschlag erhalten. Zusammen verfügen die Projekte über eine installierte Kapazität von über 15 Megawatt peak (MWp). Mit der Umsetzung soll noch im Sommer 2019 begonnen werden.

„Mit diesem Auktionserfolg und unserer gut gefüllten Projektpipeline unterstreichen wir, dass Deutschland wieder ganz oben auf unserer Prioritäten-Liste steht. Und zwar nicht nur als EPC-Dienstleister sondern auch als Projektentwickler. Denn um alle möglichen Kostensenkungspotenziale zu heben, ist es wichtig, früh in die technologische Planung eines Projekts einzusteigen. Bei der Projektentwicklung setzen wir unser eigens Know-How ein – arbeiten aber auch erfolgreich mit Projektentwicklungspartnern zusammen“, erklärt Martin Zembsch, Geschäftsführer der BELECTRIC Solar & Battery GmbH. „Als führender EPC-Dienstleister ist es allerdings nicht unser Ziel ein eigenes PV-Portfolio aufzubauen. Wir werden deshalb in Kürze an potenzielle Investoren herantreten und die Projekte aus der März-Ausschreibung am Markt anbieten.“

Bei vergangenen EEG-Auktionen war BELECTRIC bereits mehrfach erfolgreich: So hat das Unternehmen beispielsweise im letzten Jahr mit „Bonnhof-Ost“ und „Poxdorf“ zwei Projekte mit einer Gesamtleistung 18 MWp umgesetzt, die in den Ausschreibungen 2017 einen Zuschlag erhalten hatten. Neben diesen großen Freiflächenanlagen setzt BELECTRIC in Deutschland auch kleinere Solarprojekte mit einer Anlagengröße von 750 Kilowatt peak (kWp) um.

Einige dieser Projekte sollen auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden, die dank der Länderöffnungsklausel im EEG nun förderfähig sind. BELECTRIC-Geschäftsführer Martin Zembsch erläutert: „Diese Regelung gibt uns die Möglichkeit, die Nutzung von Flächen effizienter zu gestalten. Solarkraftwerke auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten lassen sich sehr gut in das Landschaftsbild integrieren und schaffen neuen Spielraum für die kostengünstige und umweltfreundliche Stromerzeugung. Denn Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sind mittlerweile kostenseitig kaum noch zu schlagen.“